Zulassung internationaler Bewerber_innen zum Studium
Wir prüfen, ob Deine ausländische Hochschulzugangsberechtigung Dich für ein Studium an der HSBA berechtigt.Verfügst Du über eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung, die Dich zur Aufnahme eines Hochschulstudiums in Deinem Heimatland befähigt? Sehr gut! Jetzt muss diese Hochschulzugangsberechtigung nur noch von der HSBA geprüft werden. Für die Zulassung zu allen dualen Bachelor-Studiengängen der HSBA gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen:
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung
- Studienvertrag mit einem Unternehmen, in dem der betriebliche Teil des Studiums absolviert wird
- Gute Kenntnisse in Mathematik, nachgewiesen durch entsprechende Schulnoten oder einen alternativen Nachweis
- Gute Kenntnisse in Englisch, nachgewiesen durch entsprechende Schulnoten oder einen alternativen Nachweis
- Gute Kenntnisse in Deutsch, nachgewiesen durch entsprechende Zulassungstests oder Zertifikate (gilt nur für Studiengänge Business Administration und Business Informatics)
Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung
Grundsätzlich befähigt eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung zur Aufnahme eines Hochschulstudiums im Heimatland.
Ob Ihre Zugangsberechtigung Sie zur Aufnahme eines Studiums an der HSBA befähigt, muss im Einzelfall geprüft werden. Prinzipiell gilt, dass Zugangsberechtigungen aus der EU in der Regel anerkannt werden können. Bitte reichen Sie uns Ihre Unterlagen zur Prüfung frühstmöglichst ein.
Falls die Gleichwertigkeit Ihrer Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland nicht anerkannt ist, besteht die Möglichkeit, diese an einem Studienkolleg in Deutschland zu erwerben.
Studienvertrag
Eine Zulassung zum dualen Studium an der HSBA erfordert zwingend den Abschluss eines Studienvertrages mit einem Kooperationsunternehmen, in dem der praktische Teil des Studiums absolviert wird. Die Studierenden verbleiben während des gesamten Studiums in einem Unternehmen.
Die HSBA unterstützt die Suche nach einem Kooperationsunternehmen durch vielfältige Angebote. Hinweise zum Bewerbungsverfahren findest Du unter der Rubrik "Bewerbung" des jeweiligen Studiengangs.
Es ist möglich, den praktischen Teil des Studiums in einem Unternehmen im Ausland zu absolvieren. Falls diese Option für Dich interessant ist, setze Dich bitte mit uns in Verbindung. Bitte beachte, dass für den praktischen Teil des Studiums im Unternehmen häufig Deutschkenntnisse erforderlich sind.
Das Beschäftigungsverhältnis mit dem Unternehmen ist sozialversicherungspflichtig, so dass kein weiterer Nachweis einer Krankenversicherung erfolgen muss.
Spezielle Informationen für Nicht-EU-Studierende:
Nicht-EU-Studierende müssen möglicherweise ein Visum beantragen. Eine Arbeitserlaubnis benötigen sie jedoch in der Regel nicht, da Studierende davon ausgenommen sind. Mehr Informationen zum Thema Visum findest Du hier.
Mathematik- und Sprachkenntnisse
Mathematik
Gute Kenntnisse in Mathematik können durch einen Notendurchschnitt von mindestens 2,5 ("noch gut") nach dem deutschen Notensystem nachgewiesen werden. Die Umrechnung der Noten erfolgt nach der Einreichung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung und der Zeugnisse der beiden letzten Schuljahre durch die HSBA.
Der Notendurchschnitt von 2,5 berechnet sich aus dem Schnitt der zwei besten Noten aus maximal fünf Leistungen (vier Halbjahreszeugnisse und ggf. Abiturprüfung).
Falls die erforderlichen Noten nicht vorliegen sollten, kann ein Zulassungstest an der HSBA absolviert werden. Dieser kann in englischer Sprache erfolgen.
Die HSBA bietet auf Anfrage vorbereitende Unterlagen und Vorbereitungskurse an.
Englisch
Gute Kenntnisse in Englisch (entspricht mindestens dem B2-Niveau gemäß des Europäischen Referenzrahmens) können entsprechend der obigen Ausführungen zu Mathematik durch die erbrachten schulischen Leistungen oder den HSBA-Zulassungstest nachgewiesen werden. Ausgenommen hiervon sind Bewerber_innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im englischsprachigen Ausland erworben haben.*
Alternativ kann der Nachweis über die erforderlichen Englisch-Kenntnisse erfolgen durch:
- TOEFL internet-based mit mindestens 72 Punkten oder
- International English Testing Service (IELTS) „academic“ mit 5,5
- FCE mit Grade A, CAE mit Grade A, B oder C, CPE mit Grade A, B, oder C
Weitere Zertifikate auf qualifiziertem B2-Niveau können individuell von der HSBA
geprüft werden. Wegen der langen Vorlauf- und Korrekturzeiten empfiehlt es sich, die Termine frühzeitig einzuplanen. Am Tage der Immatrikulation darf der bestandene Test nicht älter als zwei Jahre sein (ab Testdatum).
* Hierzu zählen u.a. auch Südafrika, Kanada und American Samoa.
Deutsch
Für das duale Bachelor-Studium an der HSBA Hamburg School of Business Administration benötigen Sie in der Regel gute deutsche Sprachkenntnisse. Dies gilt insbesondere für die deutschsprachigen Studiengänge, aber auch für die englischsprachigen Studiengänge International Management und Logistics Management, da für den betrieblichen Teil des Studiums im Unternehmen häufig Deutschkenntnisse voraussetzt gesetzt werden.
Für eine Zulassung zu den Studiengängen Business Administration und Business Informatics müssen gute Deutschkenntnisse formell nachgewiesen werden.
Für das Studium an der HSBA Hamburg School of Business Administration benötigen Sie daher einen der folgenden Sprachnachweise, den Sie spätestens zur Immatrikulation (bis zum 31. August eines Jahres) vorlegen müssen:
- ein DSH-Test („Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) mit DSH2-Niveau. Der DSH-Test wird an vielen deutschen Hochschulen angeboten. Bitte informieren Sie sich, ob zu dem DSH-Test auch externe Prüflinge zugelassen werden (teilweise erfolgt die Zulassung nur unter Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung).
- ein TestDaF („Test Deutsch als Fremdsprache“) mit einem Durchschnitt von TDN 4 oder höher. Der TestDaF wird vom TestDaF-Institut an lizensierten Testzentren in Deutschland und weltweit abgenommen.
- „Prüfungsteil Deutsch“ der Feststellungsprüfung an Studienkollegs. Der "Prüfungsteil Deutsch" orientiert sich in Umfang, Form und Inhalt an der DSH.
- Deutsches Sprachdiplom der KMK-Stufe zwei (DSD II). Die DSD II wird von deutschen Auslandsschulen bzw. von so genannten DSD-Schulen im Ausland angeboten.
- Inhaber des Goethe-Zertifikat B2
Am Tage der Immatrikulation darf der bestandene Test nicht älter als zwei Jahre sein (ab Testdatum).