Promotionsprogramm

Bewerbung und Zulassung für ein berufsbegleitendes Promotionsstudium

Promotion – berufsbegleitend

Wie bewerbe ich mich für ein berufsbegleitendes Promotionsstudium am HSBA Graduate Centre?

Bewerbung & Zulassungsvoraussetzungen Promotionsprogramm

Alles rund um die Bewerbung für ein berufsbegleitendes Promotionsstudium

Der Bewerbungsprozess an der HSBA besteht aus mehreren Schritten: Informieren Sie sich zu Beginn über die Promotion als solches, um herauszufinden, ob die berufsbegleitende kooperative Promotion das Richtige für Sie ist. Überprüfen Sie, ob Sie die formalen Zulassungskriterien erfüllen und reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen ein. Nachdem die persönlichen Auswahlgespräche durchlaufen wurden, erfolgt die Einschreibung in das Graduate Centre.

Schritt 1: Informieren

HSBA Graduate Centre und Zulassungsvoraussetzungen

Promovieren am HSBA Graduate Centre

Informieren Sie sich im ersten Schritt über die HSBA, unsere Departments, mit den betreuenden Professor_innen sowie das berufsbegleitende Promotionsprogramm.

Lernen Sie darüber hinaus die HSBA bei öffentlichen Veranstaltungen kennen. Einen Überblick aller Veranstaltungen finden Sie hier.

Zulassungsvoraussetzungen

Formale Voraussetzungen zur Aufnahme in das kooperative Promotionsprogramm der HSBA sind: 

  • Hochschulstudium: abgeschlossenes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt, 300 ECTS Leistungspunkten und einer Durchschnittsnote von 2,5 oder besser
  • Abschlussarbeit: Diplomarbeit/Masterarbeit als Bestandteil des Master- bzw./Diplomstudiums
  • Sprachkenntnisse: gute Englischkenntnisse (Niveau B2/C1, nachgewiesen über IELTS, TOEFL IBT, Cambridge Certificate oder Pearsons Test); der Nachweis ist bei Muttersprachlern oder Personen, die länger als 6 Monate an einem englischsprachigen Studienprogramm teilgenommen haben, nicht notwendig
  • Exposé: Skizzierung des Forschungsvorhabens in einem Exposé; Hinweise zum Schreiben eines ersten ca. 5-seitigen Exposés (idealerweise in englischer Sprache) finden Sie hier

Hilfestellung bei ausländischen Hochschulabschlüssen

Über die Gleichwertigkeit des ausländischen Bildungsabschlusses befindet die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Richtlinien sind:

  • die staatliche Anerkennung der titelverleihenden Hochschule 
  • die Vergleichbarkeit des Workloads und die Wissenschaftlichkeit des Studienprogramms

Insbesondere bei Hochschulabschlüssen, die außerhalb der europäischen Union erworben wurden, ist es empfehlenswert eine individuelle Zeugnisbewertung der ZAB anfertigen zu lassen und diese ebenfalls den Bewerbungsunterlagen beizulegen.

  • Um vorab zu prüfen, ob Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland anerkannt wird, können Sie die Zulassungsdatenbank des DAAD nutzen.

Schritt 2: Bewerben

Bewerbung, Auswahlprozess und Partneruniversität

Bewerben Sie sich mit folgenden Bewerbungsunterlagen:

  • Anschreiben (eine Seite)
  • Lebenslauf *
  • Zeugnisse Ihrer Hochschulabschlüsse (inkl. Diploma Supplement und Transcript of Records)
  • Nachweis guter Englischkenntnisse (B2/C1)
  • Darstellung des Forschungsvorhabens (Exposé)

Unterstützende Bewerbungsunterlagen sind:

  • akademisches Referenzschreiben
  • Referenzschreiben und Arbeitszeugnisse des aktuellen und/oder vorheriger Arbeitgeber
  • Fortbildungsnachweise sowie sonstige Bescheinigungen

Senden Sie alle Bewerbungsunterlagen als EINE zusammenhängende pdf-Datei an susanne.mueller-using(at)hsba.de

 

Auswahlprozess

Das Promotionsprogramm startet immer zum 1. Oktober eines jeden Jahres. Sie können Ihre Bewerbungs­unterlagen jederzeit bei uns einreichen. Vom Eingang der Bewerbung bis hin zur formalen Aufnahme in das Promotionsprogramm können drei bis sechs Monate vergehen.

Überzeugen Ihre formalen Bewerbungsunterlagen werden Sie von eine_r/m betreuenden Professor_in zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch eingeladen. Besteht danach weiterhin Interesse an einer Promotion, erfolgt ein Kennenlerngespräch mit unserem Vize-Präsidenten für Forschung und Internationales. Hier werden Ihre allgemeinen Entwicklungspotenziale und -ziele thematisiert. Es wird geprüft, inwiefern die HSBA Sie durch das begleitende Seminarprogramm darin unterstützen kann, diese Ziele zu erreichen.

In diesen Gesprächen haben Sie Gelegenheit eine präferierte titelverleihende Partneruniversität zu wählen. Gegebenenfalls ist eine Überarbeitung des Exposés notwendig.

Vermittlung an die passende Partneruniversität

Sobald Sie den Auswahlprozess an der HSBA durchlaufen haben, kann der Einschreibeprozess an der titelverleihenden Partneruniversität erfolgen. Es werden Gespräche mit weiteren betreuenden Professor_innen geführt und hochschulspezifische Unterlagen und Formulare eingereicht.

Einige Promotionsordnungen sehen den Erwerb von weiteren ECTS Punkten oder den verpflichtenden Besuch von Doktorand_innenseminaren vor. Über eine wechselseitige Anerkennung von Seminaren wird im Einzelfall entschieden.

Schritt 3: Einschreibung

Einschreibung am HSBA Graduate Centre

Nachdem die Zulassungsgespräche an der HSBA geführt wurden, kann die Promotionsvereinbarung geschlossen werden. Diese regelt unser gemeinsames Betreuungsverhältnis und fasst Details zum Promotionsstudium, dem Seminarprogramm, der titelverleihenden Hochschule sowie den Zahlungsmodalitäten zusammen.

Einschreibung an titelverleihender Partneruniversität

Parallel zu Ihren ersten Monaten am HSBA Graduate Centre erfolgt die Einschreibung an der titelverleihenden Partneruniversität. Gegebenenfalls sind weitere Überarbeitungen Ihres Exposés notwendig.

Forschungsinfrastruktur

Sobald Sie offiziell am Graduate Centre aufgenommen wurden, können Sie die Forschungsinfrastruktur der HSBA nutzen.

Dies betrifft insbesondere:

  • den Leseausweises der Commerzbibliothek und alle dazugehörigen Datenbanken
  • Kollaborative Arbeitsplätze am modernen Campus der HSBA
  • Nutzung der Kollaborationsplattform des Graduate Centres (mit allen Doktorand_innen und betreuenden Professor_innen)
  • ELFI-Datenbank für Ihre Drittmittelideen und/oder Preisausschreibungen

Haben Sie Fragen?

Wir helfen Ihnen gern persönlich weiter!

Susanne Müller-Using, HSBA
Susanne Müller-Using

Senior Managerin Forschung

+49 40 822160-911
susanne.mueller-using@hsba.de

FAQs

Häufig gestellte Fragen rund ums Promotionsstudium an der HSBA

Wann sollte ich mich bewerben?

Promotionsinteressierte können sich jederzeit bewerben. Da das Promotionsprogramm jährlich zum 1. Oktober beginnt, sollten Sie sich frühestmöglich bewerben.

Wie lange dauert der Aufnahmeprozess?

Vom Eingang der Bewerbung bis hin zur formalen Aufnahme in das Promotionsprogramm können drei bis sechs Monate vergehen. Weitere Hinweise zum Bewerbungsprozess und den Aufnahmeschritten, finden Sie hier

Wie finde ich die passende Partneruniversität?

Die Wahl der Partneruniversität richtet sich nach der inhaltlichen Ausrichtung Ihres Promotionsthemas. Um eine exzellente Erst- und Zweitbetreuung Ihres Promotionsvorhabens zu gewährleisten, sucht Ihre HSBA-Betreuung einen inhaltlich einschlägigen Zweitbetreuer für Sie im HSBA Partnernetzwerk.

Kann ich mit einer Vollzeitbeschäftigung am Promotionsprogramm teilnehmen?

Nein. Die Promotion, ist der höchste akademische Grad, den man in Deutschland erwerben kann. Sie erfordert ein Höchstmaß an Engagement und Belastbarkeit sowie hinreichend zeitliche Ressourcen. Für viele ist die Promotion an sich schon eine Vollzeitbeschäftigung. Daher empfehlen wir ausdrücklich eine Teilzeitbeschäftigung von 20 – 30 Stunden pro Woche. Eine reguläre Arbeitsbelastung von mehr als 20 Stunden pro Woche sollte gut überlegt sein. Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob Sie Teile Ihrer Arbeitszeit für die Promotion nutzen können. Im Idealfall hat Ihr Arbeitgeber ebenfalls Interesse an Ihren Forschungsergebnissen, sodass die Synergieeffekte zwischen Arbeit und Promotion groß sind.

Meine Abschlussnote ist 2,6 (oder schlechter). Kann ich mich trotzdem bewerben?

Vielleicht. Wir wissen, dass sich die Notensysteme zwischen Ländern, Hochschulen und Studiengängen stark unterscheiden. Deswegen kann in Ihrem besonderen Fall eine Durchschnittsnote von 2,6 eine sehr gute Leistung sein (gemessen an Ihrer Gesamtkohorte Ihres Studiengangs an Ihrer Universität). Um dies besser beurteilen zu können, wird auf offiziellen Zeugnisdokumenten (i.d.R Diploma Supplement) häufig die ECTS-Note aufgeführt. Die ECTS-Note ist eine relative und keine absolute Note. Die ECTS-Note errechnet sich durch den Vergleich der Einzelnote eines Absolventen zu den Noten einer Referenzgruppe. Die Referenzgruppe wird pro Studiengang definiert. Sollten Sie hier in die Kategorie „B“ (oder besser) fallen, können Sie sich trotzdem für das Promotionsprogramm bewerben.

ECTS-Einstufungstabelle 

ECTS-Note

A Besten 10% 

B Nächstfolgende 25% 

C Nächstfolgende 30% 

D Nächstfolgende 25% 

E Niedrigste 10% 

FX Nicht bestanden – es sind Verbesserungen erforderlich, bevor die Leistungen anerkannt werden 

F Nicht bestanden – es sind erhebliche Verbesserungen erforderlich

Ich bin derzeitig arbeitslos und bin auf Arbeitssuche. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Leider nein. Als duale Hochschule ist uns die praxisnähe unserer Forschungsarbeiten besonders wichtig. Darüber hinaus birgt Ihre Arbeitssuche viele Unwägbarkeiten (z. B. eine potenzielle Vollzeitbeschäftigung, eine fehlende Unterstützung Ihres zukünftigen Arbeitgebers oder eine notwendige thematische Neuausrichtung Ihres favorisierten Promotionsthemas), die auch Ihre inhaltliche und persönliche Planung erschweren. Bewerben Sie sich gerne, wenn Sie eine Beschäftigung gefunden haben, die mit einer Promotion zu verbinden ist.

Ich habe nur 270 ECTS Punkte in meinem Studium erworben. Kann ich mich trotzdem bewerben?

In diesem Fall gestaltet sich der Vermittlungsprozess an die passende titelverleihende Hochschule häufig als schwierig. Die meisten titelverleihenden Hochschulen erfordern 300 ECTS Punkte für die Einschreibung. Sollten Sie darunter liegen, kann der jeweilige Promotionsausschuss darüber befinden, ob Sie ausnahmsweise trotzdem zum Verfahren zugelassen werden. Der Einschreibeprozess verzögert sich, da Sie unter Auflagen angenommen werden könnten (z.B. ECTS Punkte nachholen). Dadurch verlängert sich die Gesamtdauer der Promotion häufig. Da es sich hier um Ausnahmeregelungen handelt, können Sie im schlimmsten Fall das Promotionsstudium nicht beginnen, da keine titelverleihende Hochschule gefunden wird, die eine Ausnahmeregelung befürwortet.

Fragen?Susanne Müller-Using, HSBA
Susanne Müller-Using, HSBA

Susanne Müller-Using

Senior Managerin Forschung
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