Staatliche Anerkennung

Die HSBA erhielt am 14.09.2004 gemäß §§ 114 und 115 des Hamburgischen Hochschulgesetzes die staatliche Anerkennung, die zunächst auf fünf Jahre befristet wurde. Nach der erfolgreichen institutionellen Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat wurde der HSBA schließlich am 4. August 2009 die unbefristete staatliche Anerkennung durch den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg erteilt, die der HSBA damit eine hohe Leistungsfähigkeit in Lehre und Forschung und darüber hinaus ein stringentes Leitbild, ein klares Profil, ein durchdachtes Qualitätsmanagement und eine gute internationale Vernetzung bescheinigt.

Zuvor hatte der Wissenschaftsrat in einem aufwendigen Verfahren die an der HSBA  erbrachten Leistungen in Lehre und Forschung sowie die dafür eingesetzten Ressourcen eingehend geprüft. Dazu gehörten eine Selbstprüfung der Hochschule im Jahr 2007 sowie eine Prüfung der Hochschule vor Ort durch den Wissenschaftsrat im Oktober 2008. Am 29. Mai 2009 hat der Wissenschaftsrat dann das Akkreditierungsverfahren zur HSBA positiv abgeschlossen, dabei forderte er eine noch größere Stärkung der akademischen Gremien.

Die Wissenschaftssenatorin der Freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Herlind Gundelach, freut sich über die hohe Qualität des dualen Studienangebots: „Ich beglückwünsche die HSBA und ihre Trägerin, die Handelskammer Hamburg, zur unbefristeten Anerkennung. Die vorangegangene erfolgreiche Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat ist Gütezeichen für hochwertige Lehre und qualitätvolle Forschungsleistungen. Mit ihren auf Hamburgs Wirtschaft zugeschnittenen, dualen Studienangeboten erfüllt die HSBA eine wichtige Funktion in unserer Hochschullandschaft.

Akkreditiert durch den:

WR Wissenschaftsrat
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