
Mit der neuesten Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. Gesetz zur Änderung des BaföG) haben die Studierenden der HSBA nun die Möglichkeit, eine Förderung des Bundes zu erhalten; dies gilt auch für bereits immatrikulierte Studierende. Die HSBA-Studierenden können im Monat eine Förderung von bis zu 643 Euro beantragen, wenn diese Einkommensgrenze nicht bereits durch die Vergütung erreicht wird, welche die Studierenden von ihren Ausbildungsunternehmen erhalten. Sozialabgaben und Lohnsteuer werden bei dieser Betrachtung nicht berücksichtigt. In der Regel liegt die von den HSBA-Kooperationsunternehmen gezahlte Vergütung oberhalb dieser Grenze.
Alle wichtigen Informationen zur Beantragung von BaföG sind zu finden unter:
das-neue-bafoeg.de.
Für Rückfragen steht das zuständige Förderungsamt (Studierendenwerk Hamburg) zur Verfügung.